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Die Europäische Zentralbank (EZB) hat Übergangsmaßnahmen ergriffen, um die bulgarischen Banken nach der Einführung des Euro in die Mindestreservepflicht des Eurosystems zu integrieren. Die Bestimmungen umfassen eine vorübergehende Mindestreserve-Erfüllungsperiode vom 1. Januar bis zum 10. Februar 2026 sowie spezielle Berechnungen für die Mindestreservebasen während dieses regulatorischen Übergangs. Die Entscheidung zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen den Anforderungen an die Einhaltung der Vorschriften und der operativen Praktikabilität für bulgarische Finanzinstitute herzustellen.
EZB-Direktoriumsmitglied Piero Cipollone erläutert die Rolle des digitalen Euro bei der Wahrung der Zahlungssouveränität, der Ergänzung des Bargelds und der Verringerung der Abhängigkeit von nichteuropäischen Zahlungssystemen. Der digitale Euro soll universelle Akzeptanz, Schutz der Privatsphäre (einschließlich Offline-Anonymität) und niedrigere Händlergebühren bieten und gleichzeitig die EU-Datengesetze einhalten. Der Gesetzgebungsprozess ist im Gange, und die Einführung wird für Ende 2026 erwartet. Die EZB betont die Koexistenz mit physischem Bargeld und geht auf Bedenken hinsichtlich der Disintermediation von Banken und der Widerstandsfähigkeit des Systems ein.